Freiraum        
Ihre Zeit für sich. Herzliche und fachkompetente Unterstützung für Mensch und Tier.

Kostenübernahme

Da wir Verträge mit allen Krankenkassen haben, ist eine Abrechnung u.a. über diese möglich.

Im Pflegefall können Sie bei der Krankenkasse einen Pflegegrad oder bei Unfällen eine kurzzeitige Unterstützung, beantragen.


Dies ermöglicht die Kostenübernahme der Krankenkasse für die bei uns angebotenen Leistungen.

Folgende Möglichkeiten sind gegeben:


Entlastungsbeitrag

Bei dem Plegegrad 1-5 steht ein monatlicher Betrag von 125 Euro zur Verfügung. Dieser kann bis zum Folgejahr im Juni verwendet werden.


Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Je nach Pflegegrad steht ein individueller Betrag zur Entlastung der Angehörigen bei Verhinderung zu. Dieser tritt ab Stufe 2 in Kraft und kann bis zu 1612 Euro jährlich betragen.

Für kurzzeitige Betreuungen in Kliniken stehen Ihnen bis zu 1774 Euro zu.

Bei nicht benötigter in Anspruchnahme des Kurzzeitpflegegeldes, können bis zu 100 Prozent auf die Verhinderungspflege geschrieben werden. 

Daraus ergibt sich für Sie ein Gesamtbudget von bis zu 3386 Euro, das Ihnen zur Verfügung steht.

Die zeitlich begrenzte Pflege liegt hierfür bei 8 Wochen.


Alle Antragsformulare finden Sie auf der Seite Ihrer Krankenkasse.


Steuererleichterung

Bei eigener Übernahme der Kosten, können Sie diese über die Einkommensteuererklärung absetzen.