Kostenübernahme
Da wir Verträge mit allen Gesundheitskassen haben, ist eine Abrechnung u.a. über diese möglich.
Im Pflegefall können Sie bei Ihrer Gesundheitskasse einen Pflegegrad oder bei Unfällen eine kurzzeitige Unterstützung, beantragen.
Dies ermöglicht die Kostenübernahme der Gesundheitskasse für die bei uns angebotenen Leistungen.
Folgende Möglichkeiten sind gegeben:
Entlastungsbeitrag
Dieser dient zur Entlastung der Angehörigen und Förderung der Anspruchnehmer.
Bei dem Pflegegrad 1-5 steht ein monatlicher Betrag von 131 Euro zur Verfügung. Dieser kann bis zum Folgejahr im Juni verwendet werden.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Die Verhinderungspflege kann beim Aussetzen der bisherigen Versorger verwendet werden. Die Kurzzeitpflege ist für eine kurzzeitige Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Beide Gelder dürfen auch auf die Entlastungsleistungen geschrieben und für den Alltag verwendet werden.
Je nach Pflegegrad steht ein individueller Betrag zur Entlastung der Angehörigen zu. Die Kurzzeit- und Verhinderungs-Pflegegelder treten ab Stufe 2 in Kraft und betragen pro Anspruchnehmer 3539 € pro Jahr.
Seit Juli 2025 ist das Verhinderungspflege- und Kurzzeitpflege Budget zu einem Betrag zusammengefasst.
Dies kann somit wahlweise für die Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege verwendet werden.
Bei nicht Inanspruchnahme für diese Zwecke gibt es die Möglichkeit, die Gelder auf die Entlastungsleistungen zu schreiben und somit für die Unterstützung im Alltag zu verwenden. Sprechen Sie uns an.
Die zeitlich begrenzte Pflege liegt hierfür bei 8 Wochen (56 Tage).
Alle Antragsformulare finden Sie auf der Seite Ihrer Gesundheitskasse. Gerne übernehmen wir für Sie alle nötigen Anträge. Sprechen Sie uns an.
Steuererleichterung
Bei eigener Übernahme der Kosten, können Sie diese über die Einkommensteuererklärung absetzen.